BRANDSCHUTZERZIEHUNG

Früh übt sich…

Brandschutzerziehung

Brandschutzerziehung

Zu den Aufgaben der Gemeinden im Bereich des Brandschutzes gehört nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) auch die Förderung der Brandschutzerziehung. Die Feuerwehren wirken gemäß § 6 Abs. 2 dieses Gesetzes bei der Brandschutzerziehung mit. Seit 1999 gehört die Brandschutzerziehung damit zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr.

Kinder sollen schon in Grundschule und Kindergarten lernen, wie man Brände verhütet und vor allen Dingen, wie man sich im Brandfall richtig verhält. Hierzu gehört auch das korrekte Absetzen eines Notrufes.

Brandschutzerziehung gehörte jedoch schon lange vor der gesetzlichen Verankerung zum Alltag der Bensheimer Feuerwehr. Neben Kindergärten und Grundschulen besuchen unter anderem auch die Kinder der Bensheimer Ferienspiele und Mitarbeiter des Krankenhauses die Feuerwehr.

Seit Mitte 2009 steht den Feuerwehren der Stadt Bensheim auch ein mobiler Feuerlöschtrainer zur Verfügung – ein Gerät bei dem verschiedene Feuerszenarien demonstriert werden können – um den richtigen Umgang mit Löschdecke, Feuerlöscher oder Strahlrohr zu üben.