Türöffnung
Eine Vermisste Person wird in Ihrer Wohnung vermutet, der Pflegedienst hat die Haustür bereits aufgeschlossen. Die Feuerwehr öffnete die verschlossene RSchlafzimmertür mittels Spezialwerkzeug, es wurde keine Person vorgefunden.
Eine Vermisste Person wird in Ihrer Wohnung vermutet, der Pflegedienst hat die Haustür bereits aufgeschlossen. Die Feuerwehr öffnete die verschlossene RSchlafzimmertür mittels Spezialwerkzeug, es wurde keine Person vorgefunden.
Vermisste Person in einer Wohnung im 2.OG eines Hauses. Die Feuerwehr verschafte sich mittels Steckleiter Zutritt zur Wohnung. Die Person konnte die Tür selbstständig öffnen.
Hilflose Person in einer Wohnung, Rettungsdienst ist bereits vor Ort. Die Feuerwehr öffnete die Tür mit Spezialwerkzeug und übergab die Einsatzstelle an den Polizei.
Vermisste Person wird in einer Wohnung vermutet. Die Feuerwehr öffnete die Tür mit Spezialgerät und übergab die Einsatzstelle an die Polizei.
Auf der Anfahrt zur Einsatzstelle abbestellt. Fehlalarm.
Tür durch Patient bereits selbst geöffnet. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
Der Rettungsdienst ist bereits vor Ort, eine hilflose Person ist in einer Wohnung eingeschlossen. Die Wohnungstür konnte durch einen Angehörigen mit einem Schlüssel geöffnet werden. Keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.
Person in einem PKW Eingeschlossen. Auf der Anfahrt wurde die Feuerwehr durch die Leitstelle wieder abbestellt, da der PKW bereits geöffnet wurde.
Beim Eintreffen der Feuerwehr ist die Tür bereits offen. Keine Tätigkeit der Feuerwehr.
Person droht mit Suizid. Die Feuerwehr sperrte den Bereich ab und brachte zur Sicherheit einen Sprungretter unterhalb der Wohnung in Stellung. Die Polizei konnte die Person sichern.