Wissenswertes

Rauchmelder
Hintergrund: Jährlich kommen in Deutschland etwa 600 Menschen durch Brände ums Leben! Weitere 6.000 Kinder und Erwachsene werden durch Brände verletzt!
Zwei Drittel aller Brandopfer werden zuhause, meist nachts, im Schlaf überrascht.
Deshalb hat das Land Hessen bereits 2005 gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Neu- und Umbauten mindestens folgende Räume von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind:
- Schlaf- und Kinderzimmer sowie
- Flure, die als Rettungswege dienen.
Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden.
Darauf sollten Sie achten
- Befestigen Sie Rauchmelder:
- immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt
- in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
- nicht in Räumen, in denen no normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude)
Verwenden Sie nur Rauchmelder die folgende Merkmale erfüllen
- VdS-Prüfzeichen
- batteriebetrieben
- mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
- mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung
- Rauch kann von allen Stellen gut in den Melder eindringen
Typischer Rauchmelder 